top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über die zeitweise Überlassung und Nutzung der Räumlichkeiten von topá · THE OLD POST ATELIER, insbesondere des Daylight Studios sowie zusätzlich gebuchter Bereiche.

Vertragspartner ist die im Buchungsprozess bzw. in der Buchungsbestätigung genannte Betreiberin von topá · THE OLD POST ATELIER, nachfolgend „Vermieterin“.

Die buchende natürliche oder juristische Person wird nachfolgend „Mieter“ genannt.

Abweichende Geschäftsbedingungen des Mieters gelten nur, wenn ihrer Einbeziehung ausdrücklich in Textform zugestimmt wurde.

Die dem Mieter im Zusammenhang mit seiner Buchung übermittelten Nutzungsbedingungen bzw. Informationen zur Studiobuchung ergänzen diese AGB und gelten für die konkrete Nutzung der Räumlichkeiten, sofern sie dem Mieter vor Durchführung der Buchung zugänglich gemacht wurden.

​

§ 2 Vertragsabschluss und Buchung

Die Buchung erfolgt zunächst durch eine Buchungsanfrage des Mieters.

Ein verbindlicher Vertrag kommt zustande, sobald die Vermieterin die Buchungsanfrage in Textform, insbesondere per E-Mail, bestätigt.

Mit der Buchungsbestätigung werden insbesondere Buchungsdatum, Buchungszeitraum, gebuchte Bereiche, Nutzungszweck sowie der vereinbarte Buchungspreis bestätigt.

Nach der Buchungsbestätigung erhält der Mieter per E-Mail einen Zahlungslink zur Begleichung des vereinbarten Buchungspreises.

Die anschließende Zahlung dient der Erfüllung der Zahlungspflicht und ist nicht Voraussetzung für das Zustandekommen des Vertrages.

Die Nutzung der gebuchten Räumlichkeiten ist ausschließlich für den bei der Buchung angegebenen Zweck zulässig.

Eine Untervermietung, Weitervermietung oder sonstige Überlassung der gebuchten Räumlichkeiten an Dritte ist ohne vorherige Zustimmung der Vermieterin nicht gestattet.

​

§ 3 Mietdauer

Die Mietdauer richtet sich nach dem in der Buchungsbestätigung vereinbarten Buchungszeitraum.

Die Mietzeit beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt, unabhängig davon, ob der Mieter oder die von ihm mitgebrachten Personen die Räumlichkeiten tatsächlich später betreten.

Ankunft, Aufbau, Produktion, Nutzung, Rückbau, Aufräumen sowie das vollständige Verlassen des Studios müssen innerhalb des gebuchten Zeitraums erfolgen.

Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf der vorherigen Zustimmung der Vermieterin und ist nur bei entsprechender Verfügbarkeit möglich.

Für Verlängerungen oder Überschreitungen der vereinbarten Mietzeit gelten die dem Mieter bei Buchung bzw. im Dokument „Infos zu deiner Studiobuchung“ mitgeteilten Zusatzkosten.

​

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses angegebenen bzw. individuell vereinbarten Preise.

Sämtliche gegenüber Verbrauchern angegebenen Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Nach Bestätigung der Buchungsanfrage erhält der Mieter einen Zahlungslink per E-Mail.

Der vollständige Buchungspreis ist innerhalb der über den Zahlungslink bzw. in der Buchungsbestätigung angegebenen Zahlungsfrist zu begleichen.

Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, ist die Vermieterin berechtigt, den Mieter zur Zahlung innerhalb einer angemessenen Nachfrist aufzufordern.

Nach erfolglosem Ablauf dieser Nachfrist kann die Vermieterin vom Vertrag zurücktreten und den gebuchten Zeitraum anderweitig vergeben.

Zusatzleistungen sowie während oder nach der Nutzung entstandene, vom Mieter zu tragende Kosten können gesondert in Rechnung gestellt werden.

Dies gilt insbesondere für zusätzliche Mietzeit, außergewöhnlichen Reinigungsaufwand, verbrauchte Materialien, beschädigtes Inventar oder sonstige vereinbarte Zusatzleistungen.

​

§ 5 Stornierung durch den Mieter

Bei einer Stornierung der Buchung gelten folgende Stornierungskosten:

  • bis 14 Tage vor dem vereinbarten Termin: kostenfrei

  • 13 bis 7 Tage vor dem Termin: 50 % des vereinbarten Buchungspreises

  • 6 Tage bis 48 Stunden vor dem Termin: 75 % des vereinbarten Buchungspreises

  • weniger als 48 Stunden vor dem Termin oder bei Nichterscheinen: 100 % des vereinbarten Buchungspreises

Bereits angefallene und nicht erstattungsfähige Gebühren externer Zahlungsdienstleister können bei einer Rückerstattung einbehalten werden.

Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass der Vermieterin kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Für individuell kalkulierte Produktionen, Workshops oder Buchungen, für die bereits besondere Leistungen, Vorbereitungen oder Beschaffungen vorgenommen wurden, können abweichende Stornierungsbedingungen individuell vereinbart werden.

​

§ 6 Umbuchung

Ein Anspruch auf Umbuchung besteht nicht.

Die Vermieterin kann einer Änderung des Buchungstermins im Einzelfall kulanzweise zustimmen, sofern entsprechende Kapazitäten verfügbar sind.

Eine Umbuchung wird erst mit ihrer Bestätigung durch die Vermieterin verbindlich.

Bereits entstandene Kosten oder nicht stornierbare Fremdkosten bleiben von einer Umbuchung unberührt.

​

§ 7 Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, die überlassenen Räumlichkeiten, das Inventar sowie sämtliche zur Verfügung gestellten Gegenstände sorgfältig und ausschließlich im vereinbarten Umfang zu nutzen.

Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass sämtliche von ihm mitgebrachten oder eingeladenen Personen die für das Studio geltenden Nutzungsregeln einhalten.

Die im Zusammenhang mit der Buchung bereitgestellten Informationen zur Studiobuchung und Nutzungsbedingungen sind zu beachten.

Eine wesentliche Änderung des vereinbarten Nutzungszwecks, der Personenzahl oder des geplanten Setups bedarf der vorherigen Zustimmung der Vermieterin.

Der Mieter verpflichtet sich, alle gesetzlichen, behördlichen und sicherheitsrelevanten Anforderungen einzuhalten, die sich aus seiner konkreten Nutzung ergeben.

​

§ 8 Schäden und Haftung des Mieters

Der Mieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden, die er oder ihm zurechenbare Personen schuldhaft an den Räumlichkeiten, dem Inventar oder sonstigen Einrichtungen verursachen.

Dies gilt insbesondere auch für Schäden, die durch Mitarbeiter, Models, Kunden, Gäste, Teilnehmer, Dienstleister oder sonstige Personen entstehen, denen der Mieter Zugang zu den Räumlichkeiten ermöglicht.

Schäden, Verluste oder Funktionsstörungen sind der Vermieterin unverzüglich mitzuteilen.

Entstandene Reparatur-, Wiederherstellungs- oder Ersatzbeschaffungskosten können dem Mieter in Rechnung gestellt werden.

Soweit durch einen vom Mieter zu vertretenden Schaden eine bereits bestätigte Folgebuchung nachweislich nicht durchgeführt werden kann, behält sich die Vermieterin die Geltendmachung des hierdurch entstandenen Schadens vor.

Für bestimmte Produktionen, Workshops oder Nutzungen mit erhöhtem Risiko kann vorab die Stellung einer angemessenen Kaution verlangt werden.

​

§ 9 Haftung der Vermieterin

Die Vermieterin haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

Für sonstige Schäden haftet die Vermieterin bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften.

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen.

Für vom Mieter oder dessen Begleitpersonen eingebrachte Gegenstände, Equipment, Kleidung, Materialien oder sonstige persönliche Gegenstände übernimmt die Vermieterin keine Verwahrungspflicht.

​

§ 10 Versicherung

Der Mieter ist selbst dafür verantwortlich, für seine konkrete Nutzung einen angemessenen Versicherungsschutz vorzuhalten.

Bei größeren Produktionen, Workshops oder Nutzungen mit erhöhtem Schadensrisiko kann die Vermieterin vor Vertragsschluss den Nachweis einer entsprechenden Haftpflichtversicherung verlangen.

​

§ 11 Vorzeitige Beendigung der Nutzung

Bei erheblichen Verstößen gegen diese AGB, die vereinbarten Nutzungsbedingungen oder gesetzliche Vorschriften sowie bei einer konkreten Gefährdung von Personen, Räumlichkeiten, Inventar oder Gebäudesubstanz ist die Vermieterin berechtigt, die Nutzung vorzeitig zu beenden.

Soweit Art und Schwere des Verstoßes dies zulassen, ist dem Mieter zuvor Gelegenheit zur Abhilfe zu geben.

Bei besonders schwerwiegenden Verstößen oder einer unmittelbaren Gefahr kann die Nutzung ohne vorherige Aufforderung beendet werden.

Gesetzliche Schadensersatz- und Zahlungsansprüche bleiben unberührt.

​

§ 12 Ausfall des Studios und höhere Gewalt

Kann das Studio aufgrund eines Umstands, den die Vermieterin nicht zu vertreten hat, nicht oder nicht vertragsgemäß zur Verfügung gestellt werden, wird nach Möglichkeit ein geeigneter Ersatztermin angeboten.

Ist eine Durchführung der Buchung nicht möglich und kommt keine Ersatzvereinbarung zustande, werden bereits gezahlte Beträge für nicht erbrachte Leistungen zurückerstattet.

Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

Dies gilt insbesondere bei Ereignissen höherer Gewalt sowie bei unvorhersehbaren Strom- oder Wasserausfällen, Schäden am Gebäude, behördlichen Maßnahmen oder sonstigen Umständen außerhalb des Einflussbereichs der Vermieterin.

​

§ 13 Foto-, Film- und Tonaufnahmen

Foto- und Filmaufnahmen innerhalb der vereinbarungsgemäß gebuchten Räumlichkeiten sind im Rahmen des angegebenen Nutzungszwecks grundsätzlich zulässig.

Der Mieter ist selbst dafür verantwortlich, alle für seine Produktion erforderlichen Rechte und Einwilligungen einzuholen.

Dies gilt insbesondere für Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte, Markenrechte sowie Rechte an Musik, Kunstwerken, Produkten oder sonstigen geschützten Inhalten.

Das Studio ist nicht als Tonstudio konzipiert.

Eine vollständig störungsfreie Tonaufnahme kann insbesondere aufgrund von Umgebungsgeräuschen oder parallel stattfindenden Nutzungen anderer Bereiche des Gebäudes nicht zugesichert werden.

Besondere Anforderungen an Tonaufnahmen sind vor Vertragsschluss mitzuteilen.

​

§ 14 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden im Rahmen der geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet.

Weitere Informationen über Art, Umfang und Zweck der Datenverarbeitung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der Website.

​

§ 15 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Gerichtsstand.

Soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist, kann für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ein Gerichtsstand am Sitz der Vermieterin vereinbart werden.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: September 2026

bottom of page